02/01/2008

Die ausserordentliche Generalversammlung vom 27. Februar 2008 von UBS hat über wichtige Massnahmen im Zusammenhang mit den massiven Verlusten als Folge der Hypothekarkrise in den USA zu entscheiden. Ethos empfiehlt, dem Antrag auf Sonderprüfung (Traktandum 1) sowie der von der Vorsorgestiftung Profond vorgeschlagenen ordentlichen Kapitalerhöhung (Traktandum 3) mit Zeichnungsrechten für bestehende Aktionäre zuzustimmen. Zudem ermutigt Ethos die Aktionärinnen und Aktionäre, an dieser Generalversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen.

Sonderprüfung

Am 20. Dezember 2007 stellte Ethos ein Auskunftsbegehren und einen Antrag auf Sonderprüfung bei UBS. Diese sollen allfällige Mängel in der Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle der Bank aufzeigen. Verfolgt werden damit zwei Ziele. Einerseits soll abgeklärt werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Andererseits dient das Verfahren auch zur Verbesserung der Risikobewirtschaftung und -kontrolle in der Zukunft.
Das Auskunftsbegehren von Ethos ist sowohl an den Verwaltungsrat von UBS als auch an die Revisionsstelle der Bank gerichtet. Die an alle Aktionärinnen und Aktionären gerichteten Antworten wurden von UBS für spätestens den 18. Februar 2008 in Aussicht gestellt.
Ausführliche Auskünfte auf das erwähnte Begehren sind unerlässlich, um das Vertrauen der Investoren und Kunden der Bank zu behalten. Sie sollen zudem detailliert darlegen, welche Ursachen zu diesem massiven Einschnitt führen konnten und welche Massnahmen künftig ergriffen werden müssen. Aus diesem Grund wird Ethos an der Generalversammlung beantragen, eine Sonderprüfung durch einen unabhängigen Experten einzuleiten. Dieser soll die von UBS gegebenen Antworten ergänzen und die im Auskunftsbegehren erwähnten Sachverhalte abklären.
 
Kapitalerhöhung
Wegen kürzlich vorgenommenen hohen Abschreibungen muss UBS seine Kapitalbasis stärken. Der Verwaltungsrat von UBS schlägt dafür die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von «Mandatory Convertible Notes (MCN)» vor. Diese MCN sind ausschliesslich für die Government of Singapore Investment Corporation (GIC) und einen unbekannten Investor aus dem Mittleren Osten zur Zeichnung reserviert. Diese Operation schliesst folglich das Vorwegzeichnungsrecht für bestehende Aktionärinnen und Aktionäre aus. Letztere stellen jedoch die legitime Forderung für ein Zeichnungsrecht, damit ihre Aktionärsrechte nicht verwässert werden. Aus diesem Grund lehnt Ethos die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Kapitalerhöhung ab.
Die im Gegenzug von der Schweizer Vorsorgestiftung Profond vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung respektiert dieses Zeichnungsrecht. Daher schützt diese Alternative die Rechte bestehender Aktionärinnen und Aktionäre. Ethos empfiehlt diesen Vorschlag zur Annahme.
 
Stimmempfehlungen von Ethos
  1. Antrag auf Sonderprüfung von Ethos: JA
  2. Aktiendividende: JA
  3. Kapitalerhöhung
    • Antrag des Verwaltungsrats (ohne Vorwegzeichnungsrechte): NEIN
    • Alternativantrag von Profond (mit Vorwegzeichnungsrechten): JA
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