10/21/2013

Die Initiative „1:12 - Für gerechte Löhne“ wird dem Volk am 24.11.2013 zur Abstimmung unterbreitet. Sie sieht vor, in der Schweizer Bundesverfassung festzuschreiben, dass der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohns sein darf.

Die Ethos Stiftung teilt die Anliegen der Initianten. Im Interesse der Aktionäre, der Zivilgesellschaft und einer nachhaltigen Wirtschaft steht die Bekämpfung von exzessiven Vergütungen seit jeher im Mittelpunkt des Wirkens von Ethos. Insbesondere hat die Ethos Stiftung in aller Deutlichkeit zum Maximalwert der Vergütung sowie zum Unterschied zwischen den niedrigsten und den höchsten Löhnen Stellung genommen. So heisst es in den Ethos „Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2013 und Grundsätze zur Corporate Governance“ (S. 78-79) unter anderem:

„Der Maximalwert jeder Komponente der Vergütung sollte festgelegt werden. Auf diese Weise wird die Höhe der jährlichen Gesamtvergütung limitiert. Dieser Maximalbetrag sollte entsprechend der Grösse und der Komplexität des Unternehmens festgelegt werden.“

Ebenso wird festgehalten:

„Zudem sollte der Unterschied zwischen den niedrigsten und den höchsten Löhnen eine angemessene Schwelle nicht überschreiten. Das Verhältnis zwischen der höchsten Vergütung und dem Durchschnitt der niedrigsten Löhne sollte nicht nur begrenzt, sondern auch gerechtfertigt werden.“

Die Ethos Stiftung erachtet die 1:12-Intiatitive jedoch nicht als geeignetes Mittel, um exzessive Vergütungen zu begrenzen. Der maximale Unterschied, den die Initiative in der Bundesverfassung festschreiben will, ist willkürlich und berücksichtigt nicht die spezifischen Gegebenheiten jedes einzelnen Unternehmens, wie dies die Ethos-Grundsätze vorsehen. Es obliegt den Aktionären und Führungsinstanzen der einzelnen Unternehmen, dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Mässigung im Bereich der Vergütungen respektiert werden.

Nachricht
Vergütung