07/05/2018

Seit Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (Minder-Initiative) sind die verschiedenen Abstimmungen über die Vergütungen der Führungsinstanzen die am stärksten umstrittenen Anträge bei den Aktionären. Dies schlägt sich in einer Stabilisierung der Vergütungen in sämtlichen SPI-Unternehmen und einem leichten Rückgang bei den grössten börsenkotierten Unternehmen nieder.

Im ersten Halbjahr 2018 fanden 187 ordentliche und 5 ausserordentliche Generalversammlungen von Unternehmen des Swiss Performance Index statt. Die durchschnittliche Präsenzquote der Aktionäre liegt seit 4 Jahren unverändert bei 66% der Stimmrechte. Die eher tiefe Präsenzquote lässt sich zum Teil mit der geringen Stimmbeteiligung von Anlagefonds an den Generalversammlungen erklären. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Anlagefonds nach Schweizer Recht nicht dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte auszuüben.

Insgesamt wurden 2018 mehr als 3'500 Anträge zur Abstimmung vorgelegt, welche eine durchschnittliche Zustimmungsquote von 96,6% erreichten. Darüber hinaus wären 27 Anträge, über die in Unternehmen mit einem Ankeraktionär (d.h. mit mindestens einem Drittel der Stimmrechte) abgestimmt wurde, bei alleiniger Berücksichtigung der Stimmen der übrigen Aktionäre abgelehnt worden.

Die Anträge in Zusammenhang mit den Vergütungen der Führungsinstanzen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) bleiben besonders umstritten: Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht wurde durchschnittlich mit 87,0% der Stimmen angenommen. Mehr als 21% dieser Anträge erhielten weniger als 80% Zustimmung.

Die Abstimmungsempfehlungen von Ethos werden auf ihrer Website veröffentlicht und beruhen auf den Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2018, welche ebenfalls öffentlich verfügbar sind. Während der Generalversammlungssaison 2018 beriet Ethos mehr als 200 Schweizer institutionnelle Anleger mit einem Anlagevermögen in Schweizer Aktien von mehr als CHF 40 Milliarden. Ethos empfahl die Annahme von 81,6% der Anträge (81,0% im Jahr 2017). Generell wurden die Traktanden, für die Ethos eine Ablehnung empfahl, von 90,6% der Aktionäre angenommen, während die Traktanden, für die Ethos eine Zustimmung empfahl, von 97,7% angenommen wurden.

Vergütungen der Führungskräfte sinken in den SMI-Unternehmen

Die durchschnittlichen Vergütungen blieben nahezu konstant, allerdings mit grossen Schwankungen je nach Unternehmensgrösse. Insbesondere sank die durchschnittliche Vergütung der CEOs der SMI-Gesellschaften im Jahr 2017 um 7% auf CHF 6,8 Millionen, während die durchschnittliche Vergütung der CEOs der folgenden 27 Unternehmen (SMIM-Index) um 8% auf CHF 3,7 Millionen sank.

In den letzten drei Jahren ist nunmehr eine Stabilisierung der Management-Vergütungen zu beobachten, die tendenziell bestätigt, dass die den Aktionären seit der Umsetzung der Minder-Initiative gewährten Rechte in Sachen Vergütungen ermöglichen, die Lohnspirale zu bremsen. Einige Vergütungen sind jedoch nach wie vor zu hoch und entsprechen nicht immer den Leistungen des Unternehmens: In Übereinstimmung mit ihren Stimmrechtsrichtlinien empfahl Ethos, 35% der verbindlichen Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrates und 33% der verbindlichen Abstimmungen über die Vergütung der Geschäftsleitung abzulehnen.

Insbesondere im Finanzsektor lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Management-Vergütung und dem finanziellen Ergebnis des Unternehmens feststellen. Der Stabilität der Vergütungen der Führungsinstanzen in diesem Sektor steht der Rückgang der Gewinne der 26 Finanzunternehmen unter den 100 Unternehmen mit der höchsten Börsenkapitalisierung um fast 44% und der Rückgang der Mitarbeiterzahl dieser Unternehmen um 7% gegenüber.

Nachhhaltigkeitsbericht: Bei der Berichterstattung der kotierten Unternehmen noch nicht die Regel

Die Aktionäre müssen auch die Geschäftsberichte und die Jahresrechnungen der Unternehmen genehmigen. Immer mehr Investoren erwarten von den Unternehmen eine gewisse Transparenz bezüglich extra-finanziellen Themen, wie z.B. Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel oder dem Respekt der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, insbesondere in der Lieferkette. Seit 2018 können Unternehmen der Schweizer Börse das Bestehen eines Nachhaltigkeitsberichts (Opting-in) melden, sofern dieser nach einem anerkannten Standard erstellt wird. Dank dieser Neuerung können sich die Investoren darüber informieren, welche Unternehmen standardisierte Nachhaltigkeitsberichte verfassen. Ethos hat leider festgestellt, dass bisher nur 13 von mehr als 200 in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen der Börse das Bestehen eines solchen Berichts gemeldet haben. Trotz der Dringlichkeit, die Klimarisiken und die zahlreichen sozialen Fragestellungen anzugehen, hat die Selbstregulierung ihre Wirksamkeit bei weitem noch nicht unter Beweis gestellt.

Ethos-Präsentation: Wichtigste Ergebnisse der «Generalversammlungen 2018 und der Vergütungen 2017 der Unternehmen des SPI»

Ethos-Bericht über die Ausübung der Aktionärsstimmrechte des 1. Halbjahres 2018

Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte

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