03/13/2006

Nestlé hat soeben die Traktandenliste der Generalversammlung veröffentlicht, die am 6. April 2006 in Lausanne stattfinden wird. Besonders interessant ist dabei Traktandum 6. Darin beantragt der Verwaltungsrat den Aktionären, ihn mit der Vorbereitung eines Entwurfs für eine Statuten-Totalrevision zu beauftragen. Diese überarbeiteten Statuten könnten dann im Prinzip der Generalversammlung 2007 zur Abstimmung unterbreitet werden.
 

Mit diesem Antrag erfüllt Nestlé das Versprechen von Peter Brabeck zu Abschluss der Generalversammlung vom 14. April 2005, die Meinung der Aktionäre über die Entwicklung der Corporate Governance bei Nestlé zu berücksichtigen. Zur Erinnerung: An dieser Versammlung hatten Ethos und fünf Pensionskassen drei Anträge gestellt, um die Statuten zu verbessern. Darunter hatte der Antrag, der die Kumulierung der Funktionen von Verwaltungsratspräsident und CEO zu verhindern suchte, 36% Jastimmen erhalten. Angesichts dieses Ergebnisses hatte Nestlé im August 2005 eine Umfrage bei sämtlichen Aktionären durchgeführt, um ihren Standpunkt zu mehreren grundsätzlichen Orientierungen der Corporate Governance zu erfahren. Dabei hatte sich eine Mehrheit insbesondere für die Aufhebung der Eintragungsbegrenzung von 3% im Aktienregister und für die Verkürzung der Verwaltungsrats-Amtszeit von 5 auf 3 Jahre ergeben, was sich mit den Forderungen von Ethos deckt.

Der vom Verwaltungsrat beantragte Auftrag für eine Statutenrevision ist also Teil des vor einigen Monaten eingeleiteten Prozesses, die Corporate Governance bei Nestlé zu verbessern. Ethos begrüsst dieses Vorgehen und lädt alle Aktionäre ein, an der Generalversammlung vom 6. April 2006 beim Traktandum 6 mit JA zu stimmen.

Ein positives Votum wird dem Verwaltungsrat von Nestlé ermöglichen, einen konkreten Entwurf für die Modernisierung der Funktions- und Kontrollregeln vorzubereiten. Im Rahmen des Dialogs, der sich zwischen Ethos und Nestlé etabliert hat, wird sich unsere Stiftung für eine Verbesserung der Statuten engagieren, welche sicherstellt, dass sowohl die Best-Practice-Regeln der Corporate Governance eingehalten als auch die Ansprüche an ein sozial verantwortungsbewusstes Unternehmen erfüllt werden können.

Nachricht
Generalversammlungen