04/12/2019

An der Generalversammlung der UBS vom 2. Mai 2019 empfiehlt Ethos, alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen. Ethos hält den Betrag von CHF 73,3 Millionen, welcher für den Bonus 2018 der 13 Mitglieder der Geschäftsleitung beantragt wird, angesichts der negativen Börsenperformance der Bank im Jahr 2018 für unangemessen.

Laut Vergütungsbericht 2018 beträgt die variable Gesamtvergütung (Bonus) der 13 Mitglieder der Geschäftsleitung CHF 73,3 Millionen, davon CHF 11,3 Millionen für den CEO. Der Bonus von Sergio Ermotti für 2018 entspricht dem 4,5-fachen seines Jahresgehalts und liegt damit nahe am Maximalbetrag, welcher auf das 5-fache seines Jahresgehalts festgelegt ist.

Die Bank rechtfertigt diese Beträge mit einem gegenüber dem Vorjahr um 12% gestiegenen Reingewinn (USD 4,5 Milliarden), einem starken Eigenkapital und dem Rückkauf von Aktien in Höhe von CHF 750 Millionen im Jahr 2018. Ethos stellt jedoch fest, dass parallel hierzu der Aktienkurs 31,8% seines Wertes verlor. Im Zeitraum 2016-2018 sank die Gesamtrendite der UBS-Aktie um 28,4%, während der Rückgang bei den anderen Banken, mit denen die UBS verglichen wird, nur 1,8% betrug. Um zu vermeiden, dass nahe am Höchstwert liegende variable Vergütungen auch bei einer im Vergleich zur Konkurrenz deutlich schlechteren Aktienperformance gezahlt werden, hält Ethos es für notwendig, dass die UBS ein Kriterium einführt, welches die relative Performance der Aktie berücksichtigt.

Darüber hinaus hält Ethos die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder (durchschnittlich CHF 736'700) und des Präsidenten (CHF 6 Millionen) sowie die Basissaläre der Mitglieder der Geschäftsleitung (CHF 2,5 Millionen für den CEO und durchschnittlich CHF 1,5 Millionen für die anderen Mitglieder) angesichts der Praxis der anderen SMI-Unternehmen für unangemessen. Ethos empfiehlt den Aktionären daher, den Vergütungsbericht (Punkt 2) nicht anzunehmen und die Vergütung 2019 des Verwaltungsrats (Punkt 8.1), die variable Vergütung der Geschäftsleitung für 2018 (Punkt 8.2) sowie die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für 2020 (Punkt 8.3) abzulehnen.

Ethos erkennt an, dass die UBS in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen hat, um die Transparenz ihres Vergütungsberichts zu verbessern und beabsichtigt, den konstruktiven Dialog mit der Bank auch in Zukunft fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund erwartet Ethos, dass der Verwaltungsrat das Vergütungssystem überprüft, um es besser mit den Interessen der Aktionäre und der anderen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.

Ethos-Stimmempfehlungen für die Generalversammlung der UBS

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