04/05/2019

Ethos empfiehlt, an der Generalversammlung der Credit Suisse vom 26. April 2019 alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen. Die vorgeschlagene Erhöhung der variablen Vergütungen der Geschäftsleitung ist im Hinblick auf die Resultate der Bank ungerechtfertigt.

Der Vergütungsbericht 2018 der Credit Suisse, welcher den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt wird, weist variable Vergütungen für die 12 Mitglieder der Geschäftsleitung in Höhe von CHF 64 Millionen auf (+56% gegenüber 2017). Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Geschäftsleitung die im Jahr 2015 gesetzten Ziele übertroffen und den dreijährigen Umstrukturierungsplan erfolgreich abgeschlossen hat. Der Verwaltungsrat weist weiter darauf hin, dass die Bank ihren ersten Gewinn seit 2014 eingefahren hat.

Ethos hingegen vertritt die Auffassung, dass diese ersten positiven Ergebnisse seit Beginn der Umstrukturierung die Zahlung von Geschäftsleitungs-Boni, welche nahe am Höchstwert liegen, aus den folgenden Gründen nicht rechtfertigen:

  • Der Börsenwert der Credit Suisse betrug Ende 2018 CHF 27.6 Milliarden und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um fast 40% auf einen der tiefsten Werte seit 2004.
  • Die Rendite der Credit-Suisse-Aktie gehört sowohl 2018 als auch im Zeitraum 2016-2018 zu den niedrigsten der internationalen Grossbanken. Die Aktienrendite zwischen 2016 und 2018 betrug -40%, während die durchschnittliche Aktienrendite der 19 Banken der Credit Suisse Peer Group bei -8% lag.
  • Die variable Gesamtvergütung erhöht sich für den CEO und die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung um durchschnittlich 49% bzw. 58%. Dahingegen blieb die variable Gesamtvergütung für alle Mitarbeitenden stabil (CHF 3,2 Milliarden). Die 1000 bestbezahlten Personen («Key Risk Taker») teilen sich fast 30% des jährlichen Bonuspools, während sie nur 2,4% der Mitarbeitenden ausmachen.
  • Die Vergütung des Präsidenten des Verwaltungsrats beträgt CHF 4,7 Millionen und ist damit fast doppelt so hoch wie die durchschnittliche Vergütung der Präsidenten der Unternehmen des Swiss Market Indexes.

Ethos empfiehlt den Aktionären, die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht (Punkt 1.1), die Vergütung des Verwaltungsrats (Punkt 7.1), die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Jahr 2018 (Punkt 7.2.1), die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für 2019 (7.2.2) und die Zuteilung von Aktien im Rahmen des langfristigen Plans 2019-2021 (Punkt 7.2.3) abzulehnen.

 

Ethos Stimmempfehlungen für die Credit-Suisse-Generalversammlung

 

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