Im ersten Quartal 2012 unterbreiteten acht Schweizer Unternehmen ihren Vergütungsbericht der Generalversammlung zur Abstimmung: Clariant, Georg Fischer, Givaudan, Nobel Biocare, Roche, Schindler, SGS und Zurich Financial Services. Drei weitere lassen nicht über ihre Vergütungspolitik abstimmen, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist: Allreal, Bank Sarasin, Hypothekarbank Lenzburg.
Novartis schliesslich hatte letztes Jahr per Statutenänderung Abstimmungen im Drei-Jahres-Turnus eingeführt. Dies nach dem Vorbild einer kleinen Minderheit von US-Firmen. In den Vereinigten Staaten können die Unternehmen wählen, ob sie alljährlich, jedes zweite oder jedes dritte Jahr abstimmen lassen wollen. Nur ein Zehntel hat sich für den Drei-Jahres-Turnus entschieden, während die überwiegende Mehrheit die Aktionäre jährlich über die Management-Vergütungen abstimmen lässt.
Von den acht zur Abstimmung vorgelegten Vergütungsberichten konnte Ethos zwei genehmigen. Denn diese genügten den Abstimmungsrichtlinien der Stiftung bezüglich Transparenz, Struktur und Höhe der Entschädigungen: Georg Fischer und Givaudan. Bei den sechs anderen ist das Vergütungssystem aus Sicht von Ethos verbesserungswürdig.
Bei Roche zum Beispiel ist die Vergütung des nicht exekutiv tätigen Verwaltungsratspräsidenten zwar niedriger als 2010, bleibt aber im Vergleich zu seinesgleichen mit 8,9 Millionen Franken auch 2011 übertrieben hoch. Bei SGS wiederum erhält der Verwaltungsratspräsident Optionen. Diese Vergütungsform ist bei nicht geschäftsführend tätigen Präsidenten zu verwerfen – wegen des Hebeleffekts und der Gefahr von Interessenkonflikten.