Carbon Emissions: No Regulation Regarding Transparency in Switzerland
26.04.2012
Schweizer Unternehmen sind von keinem Gesetz verpflichtet, über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeit zu informieren. Weder im Aktien- noch im Rechnungslegungsrecht noch in den Börsenrichtlinien findet sich ein solcher Passus. Der inzwischen zurückgetretene Aargauer Nationalrat Markus Zemp hatte sich bereits 2007 für mehr Transparenz im Bereich der Klimagase eingesetzt. In einem Postulat verlangte er vom Bundesrat zu prüfen, ob Informationen über den CO2-Aussstoss zum verbindlichen Bestandteil der Corporate Governance erklärt werden sollten.
Mit dem Bericht „CO2 und Corporate Governance“ vom 17.Februar 2012 beantwortet der Bundesrat den Vorstoss. Mit Verweis auf den Grundsatz der freien Marktwirtschaft erachtet er es als unnötig, die Rechtsgrundlagen anzupassen. Vielmehr setzt er auf Corporate Social Responsibility, um Unternehmen zur freiwilligen Veröffentlichung dieser Informationen zu bewegen. Zudem zeigt er sich bereit, sich im Rahmen bestehender Bestrebungen für eine Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen.
Somit können Schweizer Unternehmen weiterhin völlig frei entscheiden, ob und wie sie über ihren Treibhausgasausstoss informieren wollen. Für Anspruchsgruppen und Anleger ist diese Situation unbefriedigend. Von den 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen informierten 2011 nur 59 über ihre Strategie bezüglich CO2-Emissionen, davon wiederum nur ein Drittel überzeugend. Dies ist das Resultat der Umfrage des Carbon Disclosure Project, die seit 2007 jährlich von Ethos und Raiffeisen Schweiz durchgeführt wird.