Ethos hat die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment der Vereinten Nationen (UNPRI) unterzeichnet. Sie unterstützen die von der UNO entwickelten Menschenrechtsleitlinien. Damit verpflichtet sich Ethos, die Leitlinien beim Investieren, bei Abstimmungen und im Dialog mit den Unternehmen anzuwenden.
Am 24. März 2011 haben die Vereinten Nationen einen Bericht veröffentlicht, der die Arbeit ihres Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor John Ruggie, abschliessend zusammenfasst. Er hatte im Jahr 2005 vom Menschenrechtsrat das Mandat erhalten, die Zuständigkeiten und jeweiligen Rollen der Staaten, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteure im Bereich der Menschenrechte zu klären. Nach mehrjährigen Untersuchungen und Konsultationen der verschiedenen Anspruchsgruppen ging aus dieser Arbeit 2008 ein Referenzrahmen hervor, der auf drei Pfeilern beruht:
Die Verpflichtung der Staaten, die Menschenrechte gegen sämtliche Verletzungen durch Dritte – darunter auch Unternehmen – zu schützen.
Die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren.
Der Zugang von Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zum Rechtsweg und Beschwerdemöglichkeiten.
Institutionelle Investorengruppe geht voran
Die Menschenrechtsleitlinien fördern diesen Referenzrahmen und präzisieren insbesondere die Mittel für dessen Umsetzung. Ethos und achtzehn weitere institutionelle Anleger, deren Engagement für sozial verantwortungsbewusstes Investment anerkannt ist, wurden vom UNPRI-Sekretariat aufgefordert, den Abschlussbericht vor Publikation einzusehen und zu kommentieren. Diese Investorengruppe, die zusammen annähernd 2000 Milliarden Dollar verwaltet, wurde anschliessend zur Unterzeichnung einer Unterstützungserklärung zugunsten der Menschenrechtsleitlinien eingeladen.
Ethos hat diese Erklärung aus zwei Hauptmotiven unterzeichnet. Erstens liefern die Richtlinien den Unternehmen eine Anleitung, um die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte zu erkennen, zu beurteilen und zu beheben. Unter anderem werden die Unternehmen ermutigt, transparent über diesbezügliche Risiken sowie ihre finanziellen und nichtfinanziellen Folgen zu informieren. Wie verschiedene jüngste Kontroversen zeigen (Kinderarbeit, Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräften usw.), sind die mit derartigen Menschenrechtsverletzungen verbundenen Gefahren für die Anspruchsgruppen der betroffenen Unternehmen durchaus relevant.
Zweitens geben die Leitlinien den Anlegern ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um den Umgang der Unternehmen mit Menschenrechten in ihrem Einflussbereich zu analysieren. Mit der aktiven Unterstützung der Prinzipien verpflichtet sich Ethos, das Thema Menschenrechte in die Unternehmensbetrachtung zu integrieren und in den Dialog einzubringen.