Das schweizerische Parlament zierte sich vorerst, das Problem der exzessiven Vergütungen anzupacken. Am 25. Oktober 2010 präsentierte die kleine Kammer nun doch einen griffigen Gegenvorschlag, um der Eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zwar lag schon früher ein Gegenvorschlag zur Initiative auf dem Tisch. Diesem fehlte jedoch der nötige Biss.
Der neue Vorschlag nähert sich der Initiative an: Neben den Vergütungen für den Verwaltungsrat sollen auch das Vergütungsreglement und die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Im letzten Fall gilt allerdings eine Kann-Formel – die Statuten können davon absehen. Geradezu revolutionär mutet hingegen der Vorschlag zum sogenannten Tantiemenmodell an. Dieses rechnet den Vergütungsanteil pro Person, der drei Millionen Franken übersteigt, nicht mehr dem Lohn sondern der Gewinnverteilung zu. Dies hat zur Folge, dass die Aktionärinnen und Aktionäre über diesen Anteil bei der Gewinnverteilung befinden müssen und er nur zugeteilt werden kann, wenn ein Gewinn erwirtschaftet wurde.
Neben den Unternehmen werden auch die Pensionskassen stärker in die Pflicht genommen: Diese müssten künftig ihre Aktionärsstimmrechte ausüben und offen legen, wie sie an Generalversammlungen abgestimmt haben.
Mit diesem Vorschlag hat die kleine Kammer nun zu Erkennen gegeben, dass sie die Problematik der exzessiven Vergütungen und die Minder-Initiative ernst nimmt. Langfristig orientierte Investoren können sich über diese Stossrichtung freuen.