Seit Anfang Jahr sind gegnerische Stimmen an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen lauter geworden. Die Anträge der Verwaltungsräte werden von den Aktionären immer häufiger kritisiert. Wiederholt wurden wichtige Traktanden von der Generalversammlung zurückgewiesen: zum Beispiel die Entlastung bei Transocean, der Vergütungsbericht bei Weatherford oder die Kapitalerhöhungen bei Swiss Prime Site und Temenos.
Fazit: Die meisten Verwaltungsräte nehmen Ablehnungsraten von über einem Zehntel ernst. Denn es handelt sich um gezielte Warnungen einer bedeutenden Gruppe von Aktionären. Ganz gleich ob es um die Vergütungen der Führungsinstanzen geht, um die Struktur des Verwaltungsrats oder um Änderungen beim Kapital: Die Aktionäre erwarten, dass die jeweiligen Verwaltungsräte ihre Haltung revidieren.
Die aktive Ausübung der Stimmrechte und anschliessend eine positive Reaktion des Managements gehören zu den Kernelementen einer selbstregulierenden Wirtschaft. Die Selbstregulierung funktioniert allerdings oft nicht – vor allem im Bereich der Vergütungen. Die von Ethos kürzlich publizierte Studie über die Vergütungen der Führungskräfte im Jahr 2010 ortet noch beträchtliches Verbesserungspotenzial. Sowohl die Transparenz und die Struktur der Vergütungssysteme als auch die Entscheidbefugnisse über die Management-Vergütungen können noch verbessert werden.
Das Hauptargument vieler Unternehmen gegen die freiwillige Änderung ihrer Praxis: Das Gesetz schreibe nicht mehr vor. Eine bedauerliche Einstellung. Da ein verbindlicher Best-Practice-Kodex fehlt, muss nun an der Verschärfung des Aktienrechts und der Richtlinie der Schweizer Börse zur Transparenz in Sachen Corporate Governance gearbeitet werden.