Sie ist nach wie vor aktuell, die Suche nach Verantwortlichen für die Krise, mit deren Folgen die Weltwirtschaft weiterhin zu kämpfen hat. Unter den namentlich genannten Schuldigen finden sich auch Anleger, die ihre Rolle als Gegengewicht nicht angemessen wahrgenommen haben. Als Miteigentümer börsenkotierter Gesellschaften hätten sie ihren Widerstand gegen unseriöse Praktiken bei Abstimmungen an Generalversammlungen geltend machen müssen. Bereits zeichnet sich ein Stimmobligatorium für institutionelle Investoren ab. Sogar in der Schweiz.
An der Aktionärsgeneralversammlung werden regelmässig Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf den Wert des Unternehmens haben: Die Aktionäre haben die Möglichkeit, sich der Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern zu widersetzen, welche die Verantwortung für verlustreiche Strategien tragen. Sie können sich weigern, ein Vergütungssystem abzusegnen, das zu einer übertriebenen Risikobereitschaft des Managements führt. Oder sie können Aktienrückkaufpläne ablehnen, die einen Abfluss der Eigenmittel zur Folge haben. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
Vorreiter Grossbritannien
Um neue Krisen zu vermeiden, haben die britische Börsenaufsicht sowie der Gesetzgeber die Investoren und Vermögensverwalter aufgefordert, den Wert ihrer Investitionen angemessen zu verteidigen. Andernfalls würden sie Gefahr laufen, die gewährten Rechte zu verlieren – „use them or lose them“. Die Antwort heisst „UK Stewardship Code“, ein Best-Practice-Kodex für Anleger, Vermögensverwalter und Finanzberater. Alle Investoren sind aufgerufen, dem Kodex unabhängig vom Rechtsstatus beizutreten.
Die transparente Ausübung sämtlicher Aktionärsrechte gehört zum Fundament des Anlegerkodex. Es ist treuhänderische Pflicht, die mit in- und ausländischen Titeln verbundenen Stimmrechte wahrzunehmen. Darüber hinaus soll das Stimmverhalten regelmässig offengelegt werden, damit die Eigentümer beurteilen können, ob das Wirken ihrer Beauftragten korrekt ist.
Derselbe Trend zeichnet sich in der Schweiz ab: Nicht nur die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“, auch der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag sehen für Pensionskassen eine Pflicht zum Abstimmen und zur Offenlegung des Stimmverhaltens vor.
Lohnender Aufwand
Die Ausübung der Stimmrechte ist eine teils aufwendige Aufgabe, die Kosten verursachen mag. Der Aufwand sei jedoch in Bezug gebracht zu den negativen Konsequenzen, die ein Abstimmungsverzicht nach sich ziehen kann.
Im ersten Schritt sind anhand der internationalen Standards zur Best Practice sowie der Wertvorstellungen des Investors Richtlinien für die Ausübung der Stimmrechte zu formulieren. In einem zweiten Schritt braucht es den Zugang zu Stimmempfehlungen an den Generalversammlungen. Schliesslich muss sich der institutionelle Anleger mit seiner Depotbank absprechen, um die konkrete Stimmrechtsausübung sicherzustellen. Es ist durchaus möglich, diese Aufgaben professionell und mit vernünftigem Aufwand zu erfüllen. Zahlreiche Investoren wenden sie seit Jahren mit Überzeugung und Erfolg an.