Domizil- und Kotierungstourismus: Den Fünfer und das Weggli
22.07.2011
Rechtliche Rahmenbedingungen und Börsenvorschriften divergieren je nach Standort beträchtlich. Um von den weltweit besten Konditionen zu profitieren, hat sich ein Domizil- und Kotierungstourismus etabliert. Aktiengesellschaften folgen der Verlockung, ihren Rechtssitz in ein vorteilhaftes Land zu verlegen. Selbst wenn dort mit wenigen Mitarbeitenden nur geringe Aktivitäten stattfinden. Aktuelle Beispiele in der Schweiz sind die Unternehmen Synthes, Transocean und Weatherford.
Die international operierenden US-Konzerne haben die Vorzüge der Schweiz und besonders des Kantons Zug erkannt. Mehrere Firmen packten kürzlich die Koffer und verlegten ihren internationalen Hauptsitz in die Schweiz. Aufgrund der wenigen Mitarbeitenden ist klar, dass es sich dabei nicht um die operativen Zentralen handelt. Das gilt besonders für die in Zug domizilierten Unternehmen des Erdölsektors: Foster Wheeler und Noble (in den USA börsenkotiert), sowie Transocean und Weatherford (in der Schweiz und den USA kotiert).
Der Hauptbeweggrund für den Exodus aus den USA sind die Steuern. Diese Unternehmen wollen sich der Regierung Obama entziehen, die gegenwärtig mit allen Mitteln zusätzliche Steuererträge einzutreiben sucht. Das passt auch den Kaderleuten, da sie von zahlreichen Vorteilen profitieren. Für die Unternehmen gibt es noch andere Vorteile: In der Schweiz sind keine Kollektivklagen möglich.
Schweizer profitieren von lascheren US-Gesetzen
Auch in die Gegenrichtung wird gefahren. Einige Schweizer Unternehmen wie Synthes oder Inficon haben sich für einen Rechtssitz in Delaware entschieden. Delaware ist der US-Bundesstaat, der als am wenigsten aktionärsfreundlich gilt. Mit dem Domizil in den USA und der Börsenkotierung in der Schweiz umgehen sie sowohl die Vorschriften des Schweizer Aktienrechts als auch diejenigen der New Yorker Börse.
Allerdings müssen diese Unternehmen die Generalversammlungstraktanden sowohl den Gesetzen des Domizillandes als auch den Vorschriften des Kotierungsplatzes anpassen. Die in Schweizer Gesellschaften umgewandelte US-Unternehmen müssen so gemäss Schweizer Recht die Entlastung der Organe beantragen. Gleichzeitig verlangt das amerikanische Recht eine Konsultativabstimmung der Generalversammlung über die Management-Vergütungen. 2011 gaben die Aktionäre bei Weatherford den Tarif durch: Sie wiesen den Vergütungsbericht mit 56 Prozent Neinstimmen zurück. Bei Noble lehnten ihn 42 Prozent der Stimmenden ab, bei Transocean 22 Prozent.
Nichts ist unmöglich…
Synthes nutzt seinen Doppelstatus, um die Corporate Governance möglichst minimal zu verbessern. So sind die Abstimmungsergebnisse der Generalversammlungen nicht bekannt: Da Synthes an der Schweizer Börse kotiert ist, muss die Gesellschaft weder eine Konsultativabstimmung durchführen noch innerhalb von maximal vier Tagen die Abstimmungsergebnisse veröffentlichen, wie von der US-Börsenaufsichtsbehörde vorgeschrieben.
In der Welt der grossen Konzerne ist offenbar das Unmögliche möglich: Den Fünfer und das Weggli zu haben.